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Unsere Geschäftsbedingunge
  • Für die Miete der Jagdhütte muss man mindestens 19 Jahre alt sein.
  • Es gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
  • Im Freien darf bis 22.00 Uhr gefeiert werden, danach ist nur noch Zimmerlautstärke erlaubt. Auch in der Jagdhütte ist ab 22.00 Uhr nur noch dezente Musik gestattet. Generell ist laute Musik nicht erlaubt.
  • Falls sich jemand verletzt oder etwas beschädigt wird, übernehmen wir keine Haftung. Die Versicherung liegt in der Verantwortung des Mieters.
  • Der Abfall muss vom Mieter entsorgt werden.
  • Bei Sachschäden muss der Mieter für den Schaden aufkommen.
  • Es steht nur begrenzt Strom zur Verfügung, für den normalen Gebrauch reicht es jedoch aus.