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Unsere Geschäftsbedingungen

- Für die Miete der Jagdhütte muss man mindestens 19 Jahre alt sein
- Wir haben eine Kündigungsfrist von 2 Monaten
- Im Freien kann man bis 22.00 Uhr feiern, nachher ist nur noch Zimmerlautstärke erlaubt. Auch in der Jagdhütte ist ab 22.00 Uhr nur noch dezente Musik erlaubt.
- Falls sich jemand verletzt oder etwas kaputt gehen sollte,  übernehmen wir keine Haftung. Die   Versicherung ist seitens des Mieters
- Der Abfall muss vom Mieter entsorgt werden
- Bei Sachschäden muss der Mieter für den Schaden aufkommen
- Wir haben nicht so viel Strom zur Verfügung, für den normalen Gebrauch reicht es.
  Falls noch Geräte dazukommen, haben wir zusätzlich eine Notstromanlage für Fr. 30.00